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Antragstellung

Antragberechtigt sind alle Beschäftigten, Patienten, Bewohner und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Christophsbades und des Christophsheimes sowie in sonstiger Art und Weise an der Arbeit des Christophsbades und des Christophsheimes mitwirkende Personen.

Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen und Maßgabe etwaiger vom Stiftungsrat aufgestellter Richtlinien.

Anträge sind schriftlich zu richten an den Vorstand der Dr.-Heinrich-Landerer-Stiftung:

Oliver Stockinger
Christophsbad Göppingen
Faurndauer Straße 6-28
73035 Göppingen

Über die Modalitäten der Antragstellung beraten wir Sie gerne (siehe Kontakt).